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Teilflächennutzungsplan Windenergie Auszüge und Ausschnitte von Texten und Karten, die auf den Websites von Behörden und Institutionen nachgelesen werden können

Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ist bereits seit 2014 damit befasst, einen "Teilflächennutzungsplan Windenergie" zu erstellen. Aus den Planungskriterien ergeben sich Flächen, die für eine Windenergienutzung prinzipiell in Frage kommen und die im Herbst 2015 in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gehen werden.

(siehe: http://www.nv-hd-ma.de/fnp/fnp_wind.html

Konkret werden im Stadtgebiet Mannheim 2 Flächen – genannt "Konzentrationszonen" KZW – im Käfertaler Wald ausgewiesen.

 

 

 

 

 

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Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim 22.10.2014 Teilflächennutzungsplan Windenergie / Standortalternativen für Windräder

In dieser Planung umfasst die KZW1 – bei Blumenau – 50 ha und lässt den Bau von 3 Windrädern zu, die KZW2 – bei Schönau und Gartenstadt – 111 ha und bietet damit Raum für 4 Windräder.

Aufgrund der vorherrschenden Windverhältnisse muss in den genannten Gebieten realistischer-weise von Anlagen mit einer Höhe von etwa insgesamt 200 m ausgegangen werden.

Im Hinblick auf die "optisch bedrängende Wirkung" einer WEA wird vom Nachbarschaftsverband ein größerer Mindestabstand (in B-W gelten 700 m) vorgeschlagen.

Für die Windräder soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungsflächen gelten.

Für Einzelhäuser, Aussiedlerhöfe und Streusiedlungen soll ein Abstand von 600 Metern gelten.

Der Abstand zu gewerblichen Nutzungen soll 250 m betragen.

Es sollen auf einer Fläche mindestens 3 Windräder errichtet werden.

Der Abstand zwischen den Windrädern würde zwischen 600m und 700m betragen. Das entspricht dem 5-6-fachen des Rotordurchmessers von ca. 120 m.

Stehen die Anlagen zu dicht aneinander, entsteht der sogenannte Windparkeffekt.

Der Windparkeffekt lässt sich ausschließlich dadurch reduzieren, dass man den Abstand zwischen den einzelnen Windenergieanlagen vergrößert. Ein Mindestabstand muss eingehalten werden.

5-facher Rotordurchmesser – Turbulenzintensität sinkt auf 60 %

10-facher Rotordurchmesser – Turbulenzintensität sinkt auf 20 %

Die Flächen in der Rheinebene liegen nach derzeitigem Kenntnisstand im Grenzbereich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von WEA. Zieht man den "Windatlas Baden-Württemberg" heran, so liegen manche Flächenbereiche auch darunter.

Dort errichtete Windräder würden nicht die Voraussetzung für eine Stromvergütung nach dem EEG erfüllen, die bei 5,3 m/s – 5,5 m/s in 100 m über Grund liegen.

Für Investoren liegt die Ertragsschwelle höher; sie liegt bei 5,8 m/s – 6,0 m/s.

In den KZW1 u. 2 liegen die durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeiten

in 100 Metern über Grund zwischen 4,75 m/s und 5,25 m/s

Die verantwortlichen Planer schließen nicht aus, dass bei näherer Betrachtung der thermischen Verhältnisse, Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder im Hinblick auf den anlagentechnischen Fortschritt auch Flächen in der Rheinebene für Investoren attraktiv sind.

Im "Potenzialatlas Erneuerbare Energien Baden-Württemberg 2011" wird keiner der beiden Konzentrationszonen eine Flächeneignung oder Windhöffigkeit zugesprochen; sie gelten nicht als Potenzialflächen. Der Referenzertrag liegt unter 60%.

Als windhöffig werden Standorte betrachtet, an denen eine Windgeschwindigkeit von mindestens 6,00 m/s in einer Höhe von 140 Metern über dem Grund vorherrscht.

In den KZW1 u. 2 liegen die durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeiten

in 140 Metern über Grund (Nabenhöhe) zwischen 5,0 m/s und 5,5 m/s.

Die in Mannheim in Frage kommenden Flächen liegen durchweg innerhalb eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes.

Mehr als die Hälfte des KZW2 gehört zu einem FFH-Gebiet. Das KZW1 liegt in unmittelbarer Nähe zu einem FFH-Gebiet.

Aufgrund der bestehenden Landschaftsschutzgebiets-Verordnung sind Konzentrationszonen für WEA in LSG zunächst nicht möglich. Daher muss die Vereinbarkeit von Konzentrationszonen und LSG erst noch hergestellt werden. Dies wird u. a. durch eine Änderung der LSG-VO erreicht.

Das Änderungsverfahren soll eingeleitet werden, sobald Klarheit über die Konzentrationszonen besteht.

 

 

 

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Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass LSG dauerhaft WEA entgegenstehen werden. Eine Erlaubnis bzw. Befreiung auch für einzelne Anlagen ist möglich.

 

Beeinträchtigungen, die von Windenergieanlagen ausgehen können:

Fakten, zusammengetragen aus verschiedenen einschlägigen Quellen

Bei großen Windrädern kann ein Schattenwurf von mehr als 1.000 m entstehen.

Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann ein Windrad mit seinen rotierenden Flügeln einen bewegten Schlagschatten werfen.

Die Schattenwurfdauer darf nach Bundes-Immissionsschutzgesetz maximal 30 Minuten täglich und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten.

Der Discoeffekt ist eine unerwünschte Lichterscheinung, die unter bestimmten Lichtbedingungen und abhängig von der Ausrichtung der Anlage (Windrichtung) auftreten kann.

Der Discoeffekt wird von Anwohnern z.T. als sehr störend empfunden.

Er wird als kurzer Lichtblitz wahrgenommen, der in periodischen Abständen auftritt.

Der Discoeffekt tritt unabhängig vom Schattenwurf einer Anlage auf.

Anmerkung:

Diese Beeinträchtigungen erfahren die Spaziergänger und Radfahrer sobald sie das erste Windrad "hinter sich lassen" und die Sonne von "hinten" scheint. Die Besucher des Käfertaler Waldes, die dort die Naherholung in Form von Ruhe und "weichem" Licht, von Vogelgezwitscher und Tiere füttern, aber auch beim Lärm spielender Kinder suchen, werden sich sehr wohl gestört fühlen.

Der Lärm, der von einem Windrad – „im Normalbetrieb“ – ausgeht, ist ungefähr vergleichbar mit dem Verkehrslärm einer Autobahn (ohne Lärmschutz)

In einer Entfernung von ca. 1.200 m kann noch von einem Lärmpegel von etwa 40 dB ausgegangen werden.

Laut Umweltbundesamt treten beim durchschnittlich empfindlichen und verständigen Menschen physiologische Wirkungen wie Schlafstörungen und Stress auf.

Die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm) fordert für Wohngebiete

nachts 35 dB.

Für die Vorhersage der Schallimmission an weiter entfernten Orten

ist diese Vereinfachung vollkommen ausreichend.

 

Rotor-

durchmesser

Nennleistung

Wahrnehmung

kleine Anlagen

10 -15 m

20 - 50 kW

bis 100 m

mittlere Anlagen

20 - 30 m

100 - 300 kW

bis 200 m

große Anlagen

40 - 100 m

0,7 - 3 MW

bis 2000 m

Windräder verursachen extrem tiefe Töne im Bereich von 20 Hertz und tiefer. Es können sehr hohe Schalldruckpegel bis zu 130 dB erreicht werden.

Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht hörbar, aber für den Körper wahrnehmbar.

Moderne Windturbinen mit Nabenhöhen ab etwa 80 m und Leistungen von mindestens 600 kW sind in der Lage, ein Infraschallsignal zwischen 1 und 2 Hz zu generieren, dessen Stärke in etwa 10 km Entfernung noch oberhalb des Hintergrundrauschens liegt.

Dass ein von tieffrequentem Schall ausgehender Schaden unwahrscheinlich sei, kann nach neueren Erkenntnissen nicht mehr vertreten werden.

Die Erforschung der Wirkungen wurde bisher verdrängt, vernachlässigt und unterbewertet. (Präsident der Fraunhofergesellschaft)

Es ist von einer gegenwärtig unzureichenden Gefahrenanalyse auszugehen.

Gesundheitliche Effekte

Auszug aus: Windenergie und Infraschall – Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg – Stand: Januar 2013 (2. Auflage, Februar 2013)

Laboruntersuchungen über Einwirkungen durch Infraschall weisen nach, dass hohe Intensitäten oberhalb der Wahrnehmungsschwelle ermüdend und konzentrationsmindernd wirken und die Leistungsfähigkeit beeinflussen können.

Die am besten nachgewiesene Reaktion des Körpers ist zunehmende Müdigkeit nach mehrstündiger Exposition. Auch das Gleichgewichtssystem kann beeinträchtigt werden. Manche Versuchspersonen verspürten Unsicherheits- und Angstgefühle, bei anderen war die Atemfrequenz herabgesetzt.

Die Französische Academie Nationale de Medicine fordert:

Kein Bau von Windkraftanlagen näher als 1,5 km von Wohnungen entfernt

Wortlaut der einschlägigen Passage des Windkraft-Erlasses NRW:

8.1.1 Vorbeugender Immissionsschutz in der Planung

Die Abstände können in Abhängigkeit von der Anlagenart, der Anlagenzahl und der Schutzwürdigkeit der betroffenen Gebiete variieren. (Richtwerte nach der TA Lärm)

 

So ergibt sich unter Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit für Windkraftanlagen

z. B. ein typischer Abstand von 1.500 m für ein Windfeld bestehend aus 7 Windkraftanlagen der 2-MW-Klasse zu einem reinen Wohngebiet (Richtwert 35 dB(A)).

Das heißt im Klartext:

            1. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten.

            2. Die Abstände sind nach der Technischen Anleitung Lärm zu ermitteln.

            3. Es ist ein Zuschlag in Höhe der Prognose-Ungenauigkeit zu berücksichtigen.

Gemäß Ziff. 5 des Gem. Runderlasses vom 4. Juli 1995 (Schleswig-Holstein) sollen die Flächen für Windkraftanlagen über 100 m Höhe so geplant werden, dass von Einzelanlagen hin zu städtischen Siedlungen, Ferienhaus-/Wochenendhausgebieten und Campingplätzen die Abstände von 10 x h nicht unterschritten werden.

z.B.: Bei einer Gesamthöhe von 200 m (Nabenhöhe 140 m + ½ Rotordurchmesser) ergibt sich einen Abstand zur Wohnbebauung von 2.000 m.

Von naturwissenschaftlicher Seite wird ein Mindestabstand von etwa 2,5 km empfohlen.

Es erscheint zumindest im Prinzip der Gedanke zielführend zu sein, Errichtung und Betrieb der Anlagen von einem Abstand zu den Wohngebieten abhängig zu machen, der größer ist als die jeweilige Sichtweite.

N.B: Die künftige Neubautrasse der Deutschen Bahn wird mit großer Wahrscheinlichkeit genau durch diese beiden Waldgebiete führen. Ein erforderlicher Sicherheitsabstand von der entstehenden Schneise zu den Windrädern ist angeblich unproblematisch.

Dies bedeutet einen weiteren Einschnitt in den Grünzug und eine weitere Einschränkung des Naherholungsgebietes.

Naherholung unter Windrädern

Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) erstellt derzeit einen "Teilregionalplan Windenergie". Darin wird u.v.a. festgestellt:

Naherholung findet hauptsächlich beim Erleben der Landschaft durch Ruhe und Bewegung „vor der Haustür“ statt. Einen wichtigen Ausgleich zu der Enge in den dichtbesiedelten Städten stellen insbesondere siedlungsnahe Waldgebiete dar, die als Freizeit- und Erholungsräume zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Der Wald bietet als naturnaher, von negativen Umwelteinflüssen häufig noch wenig belasteter Erholungsraum ein großes Potenzial für passive und aktive Erholungsformen.

Vor allem die stadtnahen Waldteile um die Oberzentren Mannheim (Käfertaler Wald, Rheinauer Wald, Reißinsel) … dienen der intensiven Naherholung.

Der Käfertaler Wald gilt zumindest für die Bürgerinnen und Bürger, die im Mannheimer Norden leben, als Naherholungsgebiet. Er ist Teil des noch zu ergänzenden bzw. zu schließenden Grünzugs. Der Karlstern ist – wenn auch fast am Rand gelegen – das Zentrum, das die Menschen zu Fuß, per Fahrrad oder Pkw anstreben und von wo sie ihre mehr oder weniger großen Runden durch den Wald drehen. Von dort führen die bis zu 10 km langen markierten Rundwege kreuz und quer durch den Wald – bis an die hessische Landesgrenze, nach Sandtorf und Blumenau. Anziehungspunkte sind die Wild- und Vogelgehege ebenso wie der große Spielplatz oder die Minigolf-Anlage; gern besucht werden die Gast- und Gartenwirtschaften am Karlstern ebenso wie das Schützenhaus bei Blumenau. Der Karlstern ist ein beliebter Rentnertreff, dort feiern Vereine ihre Feste und auch Parteien beziehen dort gern Posten.

Nach dem derzeitigen, sehr konkreten Planungsstand könnte künftig unsere Naherholung unter Windrädern stattfinden. (Stimmungsbild)

Der Karlstern könnte ca. 500 m oder 8 Gehminuten vom ersten Windrad entfernt liegen. Vom ca. 500 m oder 8 Gehminuten vom ersten Windrad entfernt liegen. Vom Schützenhaus bei Blumenau aus könnte man möglicherweise nach 10 – 11 Minuten das erste Windrad erreichen. Auf jeden Fall könnte man – sofern sich ein Lüftchen regt – beim Aufenthalt in der Gartenwirtschaft die sich vorbeidrehenden Flügelspitzen eines Windrades beobachten und dem monotonen "Flop, flop, flop" der Windflügel lauschen, sich vielleicht aber auch über diesen Planungsmisserfolg ärgern.

Wer nicht genug bekommen kann, der setzt seinen Ausflug in den Wald fort. Er hat fast die Gewissheit, alle 600 – 700 Meter, also alle 10 Minuten, auf ein Windrad zu treffen. Es ist kaum zu verfehlen: Ein schräger Blick durch die Baumwipfel lässt ihn den nächsten "Leuchtturm" entdecken. Wer nicht so gut sieht, kann sich getrost auf seine Ohren verlassen: Die Dreh- und Windgeräusche werden zusehends lauter. Bei einer Lautstärke wie an einer gut befahrenen Autostraße steht der Spaziergänger unter dem Windrad.

Vogelliebhaber werden möglicherweise nicht mehr auf ihre Kosten kommen. Selbst wenn die Vögel intelligent genug sein sollten, den Windflügeln auszuweichen um nicht erschlagen zu werden, könnte ihnen das Zwitschern vergehen. Wenn nicht, bräuchte der Vogelliebhaber gute Ohren, um den Vogelgesang unter dem Rauschen des Windrads herauszuhören.

Wer den "Discoeffekt" und den Schlagschatten kennenlernen möchte, der muss zunächst die Konzentrationszonen durchqueren, um dann von der hessischen Landesgrenze her oder aus der Wasserschutzzone Richtung Mannheim blicken zu können um so die Lichtblitze zu bestaunen.

Auch für die Waldbesucher und Erholung Suchenden aus anderen Teilen der Stadt wird derzeit die Stadtbahn Nord gebaut. Die Fahrgäste können in absehbarer Zeit in der Nähe des Karlsterns oder nahe der Freilichtbühne aussteigen. Ein Blick wird genügen, um sich Richtung Waldmitte zu orientieren. Die Besucher der Freilichtbühne werden allerdings nicht vom Hintergrundrauschen aus dem Wald begeistert sein.

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Naherholungsgebiet Käfertaler Wald

 

 

Ob man sich an Windrädern stört oder nicht: Man ist auch in größeren Entfernungen (bis zu 10 km) noch dem Infraschall ausgesetzt. Auch wenn wir Menschen Infraschall nicht hören können, so wirkt er doch auf unseren Körper. Welche Wirkungen er auslöst, mag individuell verschieden sein. Dass die "Gelehrten" sich noch darüber streiten, ist wenig tröstlich.

 

Es ist unvorstellbar, unter dem Aspekt "Naherholung" gar unverantwortlich, dieses Waldgebiet mit den Belastungen, die von Windrädern ausgehen, zu überspannen.

 

N.B.: Die Eugen-Neter-Schule bei Sandtorf ist keine 1.000 m von der KZW1 entfernt.

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Windkraftanlage